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chromi
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 48

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Hi,
wo ich ja schon mal hier bin, kann ich ja mal fragen...
Ich habe vorhin einen Fisch bei einem Händler gekauft.
So, zuhause angekommen - Fisch eingewöhnt, reingesetzt und schon wurde er massiv von den anderen attackiert, so dass ich mich nach einer Weile entschloss das Tier zu erlösen und wieder zum Händler zurück zubringen, da es immer heftiger wurde.
Beim Händler angekommen musste ich erfahren, dass ich statt meinem Geld nur einen dämlichen Gutschein bekommen habe!!
Geht sowas überhaupt? Habt ihr so etwas schon mal erlebt?
Ich habe doch ein Recht darauf mein Geld zu bekommen, oder?
Ist hier zufällig ein Händler unter uns?
LG Jana
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JackSparrow


Alter: 33
Anmeldungsdatum: 17.06.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Tortuga

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Ahoi Chromi,
im Grunde brauchen sie den Fisch gar nicht zurücknehmen. Du kannst also froh sein, dass du überhaupt etwas bekommen hast.
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_________________ Gruß Jack!
'Ihr werdet nie den Tag vergessen, an dem ihr Captain Jack Sparrow beinahe geschnappt hättet'
200l , ATI Sunpower 4x39W (2B/2W), Skimmer Beast 400, Tunze 6025 + 6045, Tunze Nano Cleaner, seit 09/06
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lurchi77

Alter: 31
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 628
Wohnort: Bad Orb

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Hi,
Denke auch das die Rücknahme nur auf die Kulanz des Händlers zurückzuführen ist. Müßen -muß- er nämlich nicht.
Davon mal abgesehen, ist doch egal was du von ihm zurück bekommst, wenn du keinen neuen Fisch in absehbarer Zeit dort findest... kaufst du einfach Futter, Salz oder sonstige -Verbrauchsmaterialien- die du so oder so kaufen müßtest.
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_________________ Mfg
Sven
-- Bin Anfänger und helfe nach bestem Wissen, sollte etwas falsch sein, bitte ich um Aufklärung !!! --
Bilder hochladen - wie ?
http://www.meerwasser-forum.net/ftopic2109.html
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chromi
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 48

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Hi,
ja das ist ja schon richtig. Aber ich würde ja auch einen Gutschein bekommen, wenn ich z.b.: eine HQI Leuchte für 300,- umtauschen wollte.
Die Leute dort geben NIE das Geld in seiner ursprünglichen Form zurück.
Es ging ja nicht darum, was ich umtausche, sonder, dass ich mein Bargeld nicht wieder bekomme..
Macht das denn jeder Händler so? Ich finde das eine Frechheit!
LG Jana
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tyrex30
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Bamberg

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Hallo Jana,
in dren meisten Geschäften steht immer ein Schild das Lebewesen vom Umtausch ausgeschlossen sind manche Händler geben Dir sogar nur die Hälfte der Kosten für den Fisch wieder.
Aber nun was anderes ...das die anderen den Neuankömmling nicht mit einem Geschenk willkommen heißen ist völlig normal da die Reviere aufgeteilt sind und das ist im Meer auch so. Nur dort kann der Fisch ebend davon schwimmen und im Aquarium nicht.
Versuche es doch mal mit einer großen Fischfalle wo Du ihn für ein paar Tage drin läst. Dann gewöhnen sich die anderen an den neuen Fisch und er hat es nicht ganz so schwer.
MfG Silvio
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_________________ 120x90x80cm(LxBxH),2x250W HQI+3x9W Dulux67,H+S Abschäumer mit Eheim 1060,Kalkreaktor,Rieselfilter,Deltec 5250,1xTunze Stream 6200,1x Tunze Stream 6100,1x Turbelle 3000,25W Debary UV,Steuerung mit IKS Aquastar
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mbb

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 2287
Wohnort: garbsen

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| chromi hat folgendes geschrieben:
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Es ging ja nicht darum, was ich umtausche, sonder, dass ich mein Bargeld nicht wieder bekomme..
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moin,
doch, genau darum geht es!
deinen fisch hätte er überhaupt nicht zurücknehmen müssen. wenn der sich nicht mit deinen anderen tieren verträgt, ist das dein pech!
wenn eine lampe etc einen mangel hat, muß er sie nachbessern und dann zurücknehmen, dann gibts auch geld zurück!
also solltest du dich in deinem fall nicht aufregen, eigentlich hast du großes glück gehabt
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_________________ mfg
michael
becken: 400x125x85 und 5 unterbecken ( ca 1000l )
NEUE BILDER: http://www.abenteuer-miniriff.com/system/forum/viewtopic.php?opnparams=BnZUPwdxXD9cP1cwBmUEb1NkUHsGNFQ%2FA3BYdQRqADQDNgczVHRZPFA2BTkOLAM0VyENPVQw
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NUFAN

Alter: 23
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 206
Wohnort: Dillishausen

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Ja, löse ihn doch für etwas ein, dass du sowieso gebraucht hättest. Oder bewahre ihn auf, bis du einen anderen Fisch möchtest. Dann kramst du ihn wieder hervor und gibst ihm deinem Händler zurück. Aber warum redest du nicht mal mit deinem Händler, ich verstehe mich mit meinem Super und kann immer zu ihm gehen, wenn ich ein Problem hab. Vielleicht gibt er dir ein paar gute Tips zum Umgewöhnen! Oder nimmt ihn innerhalb einer Woche oder so wieder zurück, wenn es ihm bei dir nicht gefällt.
Apropos ich hatte mal Bartagamen und die hab ich mit ihren Revieren immer gefoppt, wenn ich eine neue dazu getan hab, hab ich einfach das Terrarium umgebaut, vielleicht hilft das auch bei Fischen!
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_________________ MFG
Dennis
0.1 Salarias fasciatus
0.0.1 Valenciennea strigata
0.0.2 Zebrasoma flavescens
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1 Calcinus elegans
-------------------------------------
160x60x60 + 120x40x40 Refugium mit Miracle Mud
40 kilo Sand und 40 kilo Steine etwa 10 kilo LSt und 30 Kilo LSa
3x150 Watt HQI Lampen und 2x80W T5
Einen haufen Muscheln, PVC Rohre, Tankverschraubungen....
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s-presso
Alter: 40
Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Bad Salzuflen

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| chromi hat folgendes geschrieben:
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Hi,
ja das ist ja schon richtig. Aber ich würde ja auch einen Gutschein bekommen, wenn ich z.b.: eine HQI Leuchte für 300,- umtauschen wollte.
Die Leute dort geben NIE das Geld in seiner ursprünglichen Form zurück.
Es ging ja nicht darum, was ich umtausche, sonder, dass ich mein Bargeld nicht wieder bekomme..
Macht das denn jeder Händler so? Ich finde das eine Frechheit!
LG Jana
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Hi Jana,
ich weiß nicht, was du für Vorstellungen hast, aber prinzipiell sind Tiere vom Umtausch ausgeschlossen.
Die Kullanz deines Händlers ihn dennoch zurückzunehmen ist eine nette Geste. Wenn er dir dann noch einen Gutschein über die Kaufsumme gegeben hat, umso besser.
Prinzipiell ist es für den Händler (zähl mich selbst auch dazu) ein zweischneidiges Schwert, Tiere aus Kundenbecken wieder anzunehmen. (Stichwort Krankheitserreger)
Wenn ich mir wegen eines Chromis aus dem Kundenbecken erstmal meine gesamte Fischanlage lahmlege, wird das sicher ein teures Vergnügen, für das du als Kunde dann wahrscheinlich auch nicht die Kosten übernehmen willst, oder?
Wenn du demnächst neuen Tieren die Eingewöhnung stressfreier ermöglichen willst, würde ich dir zu einer Schwimmschule raten.
Es ist völlig normal, dass vor allem revierbildende Tiere Neuankömmlinge nicht immer nett in ihrer Mitte aufnehmen, was sicher weder ein Verschulden des Händlers noch ein Mangel am Tier ist.
mfg Dirk
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mbb

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 2287
Wohnort: garbsen

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xNiXx
Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 22

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Doch ein Fischhändler muss einen Fisch der an einer Krankheit gestorben ist wieder ersätzen, meißt wird aber empfohlen Wasser von deinem Becken mit zunehmen, auch der Fisch sollte dabei sein so wie der Kasenbong.
Das Wasser wird dann Gemessen und wenn die Wasserwerte das entsprechen wie sie sein sollten bekommt man den Fisch wieder ersätzt.
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mamoeller

Alter: 38
Anmeldungsdatum: 07.03.2008
Beiträge: 268
Wohnort: 44575 Castrop-Rauxel

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| Zitat:
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tiere sind gesetzlich gesehen in deutschland sachen, und unterliegen somit genauso der gewärleistung wie eine hqi-lampe
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Nicht so ganz, zwar finden einige Gesetze noch Anwendung wie bei Sachen (wie z.B. bei Eigentum oder Erwerb - somit hättest Du hier recht) aber grundsätzlich sind Tiere keine Sachen mehr.
Bereits im Jahre 1990 wurde in das BGB ein neuer § 90 a (Tiere) eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ist alles ein bisschen Augenwischerei was da geschehen ist aber immerhin ist seit dem z.B. "Tierquälerei" keine Sachbeschädigung mehr und gesonderte Gesetze finden Anwendung.
Das ist glaube ich 1993 nochmals modifiziert worden, als Überraschung sogar noch mehr zugunsten von Tieren, finde aber im Moment nix in meinen Unterlagen ... mein Refarat dazu war auch vor 1993 ...
Ob aber nun tatsächlich ein Umtauchrecht oder Gewährleistung bei lebenden Tieren gesetzlich gleich wie bei Sachen geregelt ist, darauf würde ich mich nicht verlassen, ebenso ob man als Händler durch AGB diesen grundsätzlich ausschliessen kann.
Wäre ja mal interessant zu wissen, weiss da jemand fundiert mehr darüber ?
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mbb

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 2287
Wohnort: garbsen

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[quote="mamoeller"]
| Zitat:
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Ob aber nun tatsächlich ein Umtauchrecht oder Gewährleistung bei lebenden Tieren gesetzlich gleich wie bei Sachen geregelt ist, darauf würde ich mich nicht verlassen, ebenso ob man als Händler durch AGB diesen grundsätzlich ausschliessen kann.?
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moin,
ich bezog mich mit meiner gleichsetzung tier/sache nur auf das gewährleistungsrecht. aber auch hierzu gibt es neuere urteile, die das aufweichen.
so wurde letztens entschieden, daß in dringenden fällen (z.b. we, verkäufer nicht erreichbar etc) der neue besitzer durchaus zum tierarzt gehen kann, ohne den vorherigen eigentümer erst zu informieren.
diesen schaden bekam er ersetzt, obwohl er über dem wert des tieres lag.
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_________________ mfg
michael
becken: 400x125x85 und 5 unterbecken ( ca 1000l )
NEUE BILDER: http://www.abenteuer-miniriff.com/system/forum/viewtopic.php?opnparams=BnZUPwdxXD9cP1cwBmUEb1NkUHsGNFQ%2FA3BYdQRqADQDNgczVHRZPFA2BTkOLAM0VyENPVQw
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chromi
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 48

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Hi,
| mbb hat folgendes geschrieben:
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wenn eine lampe etc einen mangel hat, muß er sie nachbessern und dann zurücknehmen, dann gibts auch geld zurück!
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und NEIN! Michael - ich habe damals, als ich meine HQI zurück geben wollte - auch nur einen Gutschein über 290 EURO bekommen! Denn konnte ich mir dann über meine Küchentür nageln und nicht wieder für andere Dinge jenseits dieses Händlers ausgeben!
Es geht mir nur um die Rückgabe einer Ware geben Bargeld! Ob es nun ein Fisch, Futter, oder sonst was sei - ist ja egal. Der Händler gibt NUR Gutscheine aus - auch wenn du für 2.000 EURO Geräte usw dort kaufen würdest- du würdest nur 2.000 EURO auf deinem Gutschein stehen haben, den du auch nur wieder bei diesem Händler umtauschen könntest!
Und das finde ich eine Frechheit!!!
Ich habe sicher das Recht auf mein Bargeld!
LG Jana
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Hawaidoktor

Alter: 14
Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 1029
Wohnort: Calden in der Nähe von Kassel

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Hi, das war bei einem Fisch bei mir auch mal so. Der Händler meinte er kann den Fisch zurück nehmen und wenn er wieder verkauft wird kriegst du die Hälfte vom Gewinn(Wenn dem Fisch irgendwas passiert hab ich Pech gehabt). Also mir wer der Gutschein lieber gewesen!
Gruß Dennis
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_________________ Becken:
150 x 50 x 60 mit Panoramascheibe
ca.380l
Beleuchtung:
6x54Watt ATI Sunpower
Abschäumer:
Aqua Medic Turboflotor Blue 1000
Strömung:
2x Koralia 4
Sonstiges:
Außenfilter JBL(für Aktivkohle,Phosphatadsorber,Zeolith und Filterwatte) H&W UV-C Klärer und einen 300 Watt Heizstab
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Mirinda

Alter: 25
Anmeldungsdatum: 30.08.2007
Beiträge: 515
Wohnort: Kiel

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Moin,
jo, ich musste das ebenfalls so erfahren, jedoch habe ich später einen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil der Kerl mir partu nicht die Kohle wieder geben wollte. Ich habe einen Abschäumer umgetauscht (war der falsche - meine Schuld habe mich vergriffen....)
Da der Händler aber nicht DEN Abschäumer führte bzw. auch nicht bestellen wollte, den ich eigentlich haben wollte, bekam ich einen Gutschein über den Preis.
Obwohl das Gerät bei der Rückgabe immer noch OVP war!
Durch den Restsanwalt habe ich dann mein Geld zurück bekommen und den Händler von meiner Liste gestrichen!
Außerdem ist es egal, aus welchem Grunde du ein OVP Gerät zurück gibts! Du kannst die Teile ohne Abgabe eines Grundes an den Händler zurück schicken und bekommst IMMER dein Geld auf dem Konto gutgeschrieben. Selbst der kleinste Online Versand hat dies in seinen AGB stehen!
Ich würde mir an deiner Stelle auch einen Rechtsbeistand ranholen, es sein denn du willst in Zukunft immer noch mal in diesem Laden einkaufen gehen..
Gruß Mike
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_________________ GIESEMANN INFINITY
Deltec AP850, Tunze elekt. TS07 + 6060,
Sander Ozon 25mg/h
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